AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote
von Brandenburger Oderland Kurier, nachfolgend OLK genannt, erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche
Vereinbahrung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
Mündliche Absprachen sind nicht getroffen.
Grundsätzliches
OLK betreibt eine Vermittlungszentrale für
Transporte. Die Vermittlung der Transportaufträge unterliegt den Verkehrsbedingungen
für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) und den
Handelsgetzsbuch (HGB) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht
im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden.
Die Transporte erfolgen durch selbständige
Unternehmer und Angestellte, die mit OLK vertraglich verbunden sind. OLK ist
berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer zu vermitteln. OLK
wird ausschließlich als Vermittler zwischen Auftraggeber und Frachführer
tätig. OLK stellt sicher, dass die Durchführung der Transporte auf
der Grundlage der VBGL und dieser AGB erfolgt.
Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes
(GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem.
§ 51 Postgesetz ist ausgeschlossen.Das gleiche gilt für Sendungen
deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches
Verbot verstößt oder für die eine besondere Genehmigung erforderlich
ist.
Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an den Transportunternehmers,
sowie die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. einen
empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich
eine persöhnliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, kann
die Sendung auch allen anderen Personen, die unter der Empfängeradresse
angetroffen werden, übergeben werden.
Inhalt und Umfang der Leistungen
und Preise
Es gelten
die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen
von OLK, die in den Informationsbroschüren der jeweils gültigen
Fassung erläutert sind.
Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbahrt, der Auftraggeber.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die
Forderung bestreitet.
Sicherstellung
des Transportgutes
Es obliegt
dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen
Verpackung zu übergeben. Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgutes
wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen.
Bei Gefahrgut muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen vom Auftraggeber bzw. Versender vorgenommen werden.
Zollabfertigung
Der Versender muss alle erforderlichen
Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Falle kann OLK als
Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt werden.Weitere Bestimmungen für
die Zollabfertigung sind in der VBGL geregelt.
Auslieferung,
Rücksendungen bei Unzustellbarkeit
Die Auslieferung
des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den
vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse.Vergebliche
Fahrten sowie Warte- oder Ladezeiten werden berechnet. Wiederholte Zustellversuche
sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die
Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung. Es gelten die jeweils gültigen
Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von OLK,
die in den Informationsbroschüren der jeweils gültigen Fassung erläutert
sind.
Gewährleistung
Erkennbare Schäden
oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger
sofort gegenüber dem Frachtführer auf dem Empfangsnachweis schriftlich
zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätesten jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferdatum bei OLK
schriftlich anzuzeigen.
Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht
kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme gelten
nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden.
Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, genaue
Mengen beim Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung
nicht zumutbar ist (z.B. 1500 Druckbögen auf einer Palette, oder 25 Kartons
mit jeweils 250 Stück Inhalt, usw.).
Liefer- und Leistungsfrist
Die
Annahme des Transportauftrages erfolgt mit der Übernahme des Transportgutes.
Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer
Gewalt oder von Ereignissen, welche die Durchführung der Leistung wesentlich
erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden OLK bzw. den Frachtführer
von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen,
Streik, Aussperrungen, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen
Verkehrsverhältnissen oder mangelnder / fehlender Dokumentation bei der
Auftragserteilung seiten des Auftraggebers. In diesen Fällen ist OLK
berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen,
es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von OLK oder
vom Frachtführer, die seitens des Antragstellers nachzuweisen ist.
OLK haftet nicht für Schäden, die durch
Dritte verursacht werden.
Versand und Gefahrenübergang
Die Haftung für
das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe
an den Frachtführer. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers
unmöglich wird bzw. sich verzögert,geht die Haftung wieder auf den
Auftraggeber über
Haftung nach VBGL
Für
das Transportgut besteht über den jeweiligen Frachtführer eine Transportversicherung
in Höhe von 40 Rechnungseinheiten pro Kg Fracht, wobei Tara hier nicht
berücksichtigt werden kann, ausgenommen die Verpackung ist fester Bestandteil
des Transportgutes. Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung
ist möglich.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust,
die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen
beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter
Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere
Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt.
Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet OLK bzw.
der Frachtführer nur wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass der
Schaden auf Verschulden von OLK
bzw. des Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä.
ist die Haftung auf den Materialwert des Transportgutes beschränkt. Gefahrgut,
Wertgegenstände, Schmuck, usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung.
Zahlung
Soweit nicht anders vereinbahrt, sind Rechnungen innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbahrungen
bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen. OLK
ist grundsätzlich berechtigt, Barzahlung zu verlangen.
Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1.Mahnung)
nicht, kannOLK
für die Zahlungsaufforderung (2.Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber
hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen
Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.
Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb
von 24 Stunden nach Rechnungsdatum gegenüber OLK
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
OLK
ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so ist OLK
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn OLK
über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung
erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingereicht und gutgeschrieben ist.OLK
behält sich die Ablehnung von Scheckzahlungen vor.
OLK
akzeptiert keine Wechsel.
In Einzelfällen behält sich OLK vor, eine
Anzahlung zur Leistung zu verlangen.
Werden OLK Umstände bekannt,
welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist OLK
berechtigt, die geamte Restschuld des Auftraggebers sofort fällig zu
stellen. OLK ist in diesem Falle weiterhin berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Verjährung, Gerichtstand
Sämtliche
Ansprüche gegen OLK, OLK beauftragte Frachtführer und Erfüllungsgehilfen,
gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz
nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des
Transportgutes, spätesten mit der Fälligkeit des Anspruches, bei
Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes.
Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und
Gerichtstand ist der Sitz von OLK. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird
ausdrücklich der Gerichtsstand Frankfurt (O) vereinbart.
Datenschutz
OLK
ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Auftrag gegebenen Transporten
anfallenden personengebundene Absender- und Kundendaten sowie die Entgeld
und Zusatzdaten - selbst, oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern,
zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte
zu übermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz
auf Auskunf, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch im Hinblick
auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort
der Speicherung bei OLK geltend gemacht werden.
Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser
AGB nicht. Im diesem Falle tritt die getzliche Regelung an die Stelle der
nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlende
Bestimmungen.
Hinweis
Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf der Homepage
von OLK einsehbar ( www.oderland-kurier.de ). Weiterhin hängen sie in
unseren Geschäftsräumen aus und werden bei Bedarf gern auch zugesandt.
Stand: 01.01.2010
/ Änderungen
vorbehalten